ZIMMER & SCHULZ STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT

Fachberater für Unternehmensnachfolge DStV e. V.

Durch die Zusatzqualifikation „Fachberater für Unternehmensnachfolge DStV e. V.“ sind wir in der Lage, die speziellen Kenntnisse ertragsteuerrechtlicher Umstrukturierung mit der erbschaftsteuerrechtlichen und erbrechtlichen Unternehmensnachfolge sowie der Vermögensübergabe zu kombinieren. Damit besteht ebenfalls die besondere Fähigkeit, optimierende Umstrukturierungen, Umwandlungen, Restrukturierungen außerhalb der Unternehmensnachfolge jeglicher Unternehmensrechtsformen und Unternehmensgruppen durchzuführen.

Eigene Definition der Fachberatertätigkeit

Die Tätigkeit als Fachberater für Unternehmensnachfolge DStV e.V. umfasst im Wesentlichen zwei Teilbereiche.
  • ertragsteuerliche Gestaltungsberatung im Unternehmenssteuerrecht (Umwandlungen nach dem Umwandlungsteuerrecht, Umstrukturierungen im Personengesellschaftssteuerrecht, Ausnutzung der Besteuerungssystemunterschiede zwischen Kapitalgesellschafts- und Personengesellschaftssteuerrecht)
  • Abstimmung des Erbschaftsteuerrechts und Ertragssteuerrechts auf das zivilrechtliche Erbrecht sowie die Kombination von zivilrechtlichem Erbrecht und Steuerrecht
  • Herstellung des Zugangs zu dem Betriebsvermögensverschonungssystem des Erbschaftsteuerrechts sowie Planung und Überwachung der Einhaltung der Betriebsvermögensverschonung
Fabian Schulz
Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge
(DStV e.V.)
Betriebswirt (VWA)
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