Um bestmögliche Ergebnisse für unsere Mandanten zu erzielen und zusätzliche Steuerbelastungen zu vermeiden beraten wir nach nationalem luxemburgischen Steuerrecht unter Beachtung sämtlicher Vorschriften des deutschen Steuerrechts. Das deutsche Besteuerungsrecht ist zusätzlich anzuwenden und zu beachten, sofern die luxemburgischen Unternehmen deutsche Gesellschafter und/oder Geschäftsführer haben. Nur eine solche Ausrichtung der Abwehr- und Gestaltungsberatung führt zu geringstmöglicher Steuerbelastung ohne "böse Überraschungen". Unser Beratungsschwerpunkt liegt bei luxemburgischen Unternehmen mit Deutschlandverbindung, sei es durch nahestehende deutsche Unternehmen oder durch deutsche Gesellschafter und/oder Geschäftsführer luxemburgischer Unternehmen.
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