Erfahrung in Praxis und Theorie
Die Befugnis, den Titel Fachberater für Internationales Steuerrecht als Zusatz zur Berufsbezeichnung zu führen, wird von der Steuerberaterkammer amtlich verliehen. Dies gewährleistet auch Ihnen als Mandant, dass jeder, der diesen Titel trägt, nachgewiesenermaßen über tiefgreifende theoretische sowie praktische Erfahrung im Fachgebiet besitzt. Selbstverständlich erfüllen auch wir die verpflichtenden Vorgaben der Steuerberaterkammer und bilden uns jährlich fort, um über die aktuellsten Bestimmungen des internationalen Steuerrechts informiert zu bleiben. Gerne berät unser Fachberater auch Ihr Unternehmen sowohl in Fragen des nationalen Steuerrechts als auch in Belangen des deutschen internationalen Steuerrechts, insbesondere in folgenden Fachgebieten:
- nationales Außensteuerrecht
- Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
- internationale Bezüge des Umwandlungssteuerrechts
- Strukturierung von Auslandsinvestitionen
- Besteuerung von Steuerausländern in Deutschland (beschränkt Steuerpflichtige)
- Besteuerung inländischer Steuerpflichtiger im Ausland
- internationales Erbschaftssteuerrecht
- Verrechnungspreise, einschl. der Dokumentationspflicht
- Unionssteuerrecht, insbesondere EU-Richtlinien