ZIMMER & SCHULZ STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT

Fachberater für
internationales Steuerrecht

Die Frage nach der internationalen Besteuerung von Betrieben gewinnt seit einigen Jahren für Steuerberater zunehmend an Bedeutung. Schließlich ist eine Vielzahl der Unternehmen immer häufiger auch grenzüberschreitend tätig und möchte das Kapital bei steuerrechtlichen Fragen in bestmöglichen Händen wissen – der Bedarf an Spezialisten wächst stetig. Um der zunehmenden Zahl an Mandanten mit Auslandsbezug und der wachsenden Bedeutung des grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehrs Rechnung zu tragen, wurde 2007 von der Bundessteuerberaterkammer eine Spezialisierungsmöglichkeit im Internationalen Steuerrecht geschaffen. Damit wir unsere Kunden auch grenzüberschreitend tiefgründig beraten können, verfügt unsere Kanzlei über einen zertifizierten Fachberater für Internationales Steuerrecht, der Ihnen zuverlässig bei allen Anliegen zur Seite steht.

Erfahrung in Praxis und Theorie

Die Befugnis, den Titel Fachberater für Internationales Steuerrecht als Zusatz zur Berufsbezeichnung zu führen, wird von der Steuerberaterkammer amtlich verliehen. Dies gewährleistet auch Ihnen als Mandant, dass jeder, der diesen Titel trägt, nachgewiesenermaßen über tiefgreifende theoretische sowie praktische Erfahrung im Fachgebiet besitzt. Selbstverständlich erfüllen auch wir die verpflichtenden Vorgaben der Steuerberaterkammer und bilden uns jährlich fort, um über die aktuellsten Bestimmungen des internationalen Steuerrechts informiert zu bleiben. Gerne berät unser Fachberater auch Ihr Unternehmen sowohl in Fragen des nationalen Steuerrechts als auch in Belangen des deutschen internationalen Steuerrechts, insbesondere in folgenden Fachgebieten:
  • nationales Außensteuerrecht
  • Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
  • internationale Bezüge des Umwandlungssteuerrechts
  • Strukturierung von Auslandsinvestitionen
  • Besteuerung von Steuerausländern in Deutschland (beschränkt Steuerpflichtige)
  • Besteuerung inländischer Steuerpflichtiger im Ausland
  • internationales Erbschaftssteuerrecht
  • Verrechnungspreise, einschl. der Dokumentationspflicht
  • Unionssteuerrecht, insbesondere EU-Richtlinien
Steffen Becker
Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
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